Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
UNA Trans UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Spanische Furt 23, 22459 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 168401
EUID
DEK1101.HRB168401
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
24/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Finn Peters
Adresse
Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
Telefon
040 - 30 60 590
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.06.2026 , 13:16 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht und Chassisvermietung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNA Trans UG (haftungsbeschränkt), Spanische Furt 23, 22459 Hamburg (HRB 168401), ist am 10.06.2026 um 13:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Finn Peters ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 24/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNA Trans UG (haftungsbeschränkt), Güterverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht und Chassisvermietung., Spanische Furt 23, 22459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 168401), vertr. d.: Kim-Mejrema Trlo (Geschäftsführerin),
ist am 10.06…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 24/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNA Trans UG (haftungsbeschränkt), Güterverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht und Chassisvermietung., Spanische Furt 23, 22459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 168401), vertr. d.: Kim-Mejrema Trlo (Geschäftsführerin),
ist am 10.06.2026 um 13:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel.: 040 - 30 60 590 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67h IN 24/26
Amtsgericht Hamburg, 10.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67h IN 24/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNA Trans UG (haftungsbeschränkt), Güterverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht und Chassisvermietung., Spanische Furt 23, 22459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 168401), vertr. d.: Kim-Mejrema Trlo, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzve…
67h IN 24/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNA Trans UG (haftungsbeschränkt), Güterverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht und Chassisvermietung., Spanische Furt 23, 22459 Hamburg (AG Hamburg, HRB 168401), vertr. d.: Kim-Mejrema Trlo, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 13.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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