Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sof-ya Gebäudeservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 57588
EUID
DEM1114.HRB57588
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 167/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christiane Herweg
Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069-963761130
E-Mail
Termine & Fristen
Gutachten
28.09.2026
Eröffnung
05.10.2026 , 15:39 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sof-ya Gebäudeservice GmbH ist am 05.10.2026 um 15:39 Uhr eröffnet worden. Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet, was durch Ermittlungen sowie ein Gutachten der Sachverständigen Rechtsanwältin Christiane Herweg vom 28.09.2026 bestätigt wird. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christiane Herweg bestellt. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten; die Verfügungsbefugnis geht auf die Insolvenzverwalterin über. Schuldbefreiende Leistungen sind nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr möglich. Die Zustellungen werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO durch die Insolvenzverwalterin durchgeführt. Gegen den Beschluss kann der Schuldner innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Offenbach einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 167/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sof-ya Gebäudeservice GmbH, Otto-Hahn-Str. 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 57588),
wird heute, am 05.10.2026 um 15:39 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Chri…
8 IN 167/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sof-ya Gebäudeservice GmbH, Otto-Hahn-Str. 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 57588),
wird heute, am 05.10.2026 um 15:39 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Christiane Herweg, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund der Angaben der Schuldnerin. insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Christiane Herweg vom 28.09.2026.
Bezüglich der personenbezogenen Daten wird gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 5 InsO auf folgendes hingewiesen:
Es gelten die Löschungsfristen nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs.2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs.4 InsO unter der Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung erklären können.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.