Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sogo Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 19376
EUID
DEM1607.HRB19376
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
IN 179/24 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Kristin Brocker
Kanzlei
Eckert Insolvenzrecht GbR
Adresse
Richard-Kirchner-Straße 8, 34537 Bad Wildungen
Telefon
05621/9492747-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
15.01.2025 , 10:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.02.2025
Berichtstermin
31.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse der Sogo Service GmbH nicht ausreicht, um die fälligen sowie künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sogo Service GmbH ist am 15.01.2025 um 10:05 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet worden. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Geschäftsführer Isak Sogojeva, Labinot Sogojeva und Kastriot Sogojeva. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Kristin Brocker bestellt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sogo Service GmbH ist am 15.01.2025 um 10:05 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet worden. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Geschäftsführer Isak Sogojeva, Labinot Sogojeva und Kastriot Sogojeva. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Kristin Brocker bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 17.02.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 31.03.2025. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Verwalterin, des Gläubigerausschusses oder des Verfahrensgangs sind bis zu diesem Stichtag schriftlich bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Später hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 179/24 e: In dem Insolvenzverfahren Sogo Service GmbH, Am Gasterfelder Holz 26, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 19376), vertr. d.: 1. Isak Sogojeva, GF. d. Sogo Service GmbH, Waldstraße 31, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), 2. Labinot Sogojeva, GF. d. Sogo Service GmbH, An der Ziegelei 27, 34466 Wolfhagen, (Ge…
666 IN 179/24 e: In dem Insolvenzverfahren Sogo Service GmbH, Am Gasterfelder Holz 26, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 19376), vertr. d.: 1. Isak Sogojeva, GF. d. Sogo Service GmbH, Waldstraße 31, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), 2. Labinot Sogojeva, GF. d. Sogo Service GmbH, An der Ziegelei 27, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), 3. Kastriot Sogojeva, GF. d. Sogo Service GmbH, Waldstraße 31, 34466 Wolfhagen, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 179/24 e: Über das Vermögen der Sogo Service GmbH, Am Gasterfelder Holz 26, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 19376), vertr. d.: 1. Isak Sogojeva, (Geschäftsführer), 2. Labinot Sogojeva, (Geschäftsführer), 3. Kastriot Sogojeva, (Geschäftsführer), ist am 15.01.2025 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worde…
666 IN 179/24 e: Über das Vermögen der Sogo Service GmbH, Am Gasterfelder Holz 26, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 19376), vertr. d.: 1. Isak Sogojeva, (Geschäftsführer), 2. Labinot Sogojeva, (Geschäftsführer), 3. Kastriot Sogojeva, (Geschäftsführer), ist am 15.01.2025 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Kristin Brocker, c/o Eckert Insolvenzrecht GbR, Richard-Kirchner-Straße 8, 34537 Bad Wildungen, Tel.: 05621/9492747-0, Fax: 05621/9492747-9, E-Mail: k.brocker@eckert.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.02.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 31.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (31.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 15.01.2025
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