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Das Insolvenzgericht hat in dem Verfahren über den Antrag der Solar GK GmbH, Dorfstraße 16, 17207 Groß Kelle, die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 05.10.2026 verwiesen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss ist am 07.10.2026 ergangen.
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