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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarcom24 GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Cottbus hat am 24.10.2025 einen Beschluss gefasst, der am 30.12.2025 hinsichtlich der Firmierung des Schuldners berichtigt wurde. Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, wonach die Schuldnerin unter „Solarcom24 GmbH“ firmiert und nicht unter „Solarcom 24 GmbH“. Der Insolvenzverwalter hat am 07.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Originalbekanntmachung
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