Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7771
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Insolvenzprofil
Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Spielplatz 12, 53945 Blankenheim-Reetz
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 7771
EUID
DER3103.HRB7771
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 203/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Müller
Adresse
Zum Markt 10, 53894 Mechernich
Telefon
02443/90491-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.07.2025 , 11:51 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 09:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2025
Berichtstermin
18.11.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
18.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Heizungs- und Sänitärbetriebes sowie der Verkauf und die Montage von Solaranlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.09.2025 um 09:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 15.07.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jochen Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist mit dem Hauptverfahren unter der Akte 91 IN 203/25 verbunden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich des Berichts- und Prüfungstermins, ist für den 18.11.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. Am 19.11.2025 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, woraufhin das Verfahren voraussichtlich eingestellt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 154/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düren unter HRB 7771 eingetragenen Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt), Am Spielplatz 12, 53945 Blankenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Nikolay,
ist am…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 154/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düren unter HRB 7771 eingetragenen Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt), Am Spielplatz 12, 53945 Blankenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Nikolay,
ist am 15.07.2025, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 154/25
Amtsgericht Aachen, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 203/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düren unter HRB 7771 eingetragenen Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt), Am Spielplatz 12, 53945 Blankenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Nikolay, ebenda
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 203/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düren unter HRB 7771 eingetragenen Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt), Am Spielplatz 12, 53945 Blankenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Nikolay, ebenda
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 03.06.2025 erst eingegangenen Antrags zweier Gläubiger.
Zugleich werden die Verfahren 91 IN 203/25 und 91 IN 154/25 und 91 IN 185/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich, Telefon: 02443/90491-0, Fax: 024439049130.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 18.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin oder des Betriebs oder des Warenlagers im Ganzen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.403 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 203/25
Amtsgericht Aachen, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 203/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düren unter HRB 7771 eingetragenen Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt), Am Spielplatz 12, 53945 Blankenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Nikolay,
ist am 19.11.20…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 203/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düren unter HRB 7771 eingetragenen Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt), Am Spielplatz 12, 53945 Blankenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Nikolay,
ist am 19.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
91 IN 203/25
Amtsgericht Aachen, 21.11.2025
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