Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) die Vermittlung von Immobilien als Nachweis- oder Abschlussmakler, b) der Handel mit und die Vermietung von Immobilien sowie die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen für eigene oder fremde Rechnung, c) der Bau und die Renovierung von Immobilien auf eigenem oder fremden Boden, d) die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Objektgesellschaften für Immobilien und die Übernahme der Geschäftsführung für diese, e) Consulting und Generalplanung für Bauvorhaben aller Art, f) die Forschung und Entwicklung im Bereich Energietechnologien und -konzepte für die Nutzung erneuerbarer Energien, g) der Betrieb und das Contracting von Energieerzeugungsanlagen, mit dem Schwerpunkt regenerativer und alternativer Energieträger sowie Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Gesellschaften zum Betrieb und Contracting solcher Energieerzeugungsanlagen, h) Dienstleistungen für Service und Beratung im Bereich Energie- und Facility-Management. Nicht Gegenstand des Unternehmens ist eine Rechts- oder Steuerberatung. Die Ausführung handwerklicher Tätigkeiten ist ebenfalls nicht Gegenstand des Unternehmens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der solena Gesellschaft für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen mbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, hat die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bis zum 26.05.2026 schriftlich anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen sowie ggf. noch eingehender nicht nachrangiger Forderungen im Rang des § 38 InsO wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Den Beteiligten steht die Gelegenheit zu, bis zum 23.06.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen. Das weitere Verfahren einschließlich des Schlusstermins und der Vornahme der Schlussverteilung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind bis zum 18.08.2026 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen im Rang § 38 InsO von 367.644,03 EUR sowie im Rang § 39 InsO von 324.673,66 EUR zu berücksichtigen sind. Zur Verteilung steht eine Masse von 371.677,54 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
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