Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fliesen + Komplettbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hartzstraße 4, 04129 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 36284
EUID
DEU1308.HRB36284
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 233/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Vincent Thieme
Adresse
Katharinenstraße 6, 04109 Leipzig
Telefon
0341 962583 50
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
16.04.2026 , 11:25 Uhr
Masseunzulänglichkeit
20.04.2026
Forderungsanmeldefrist
10.06.2026
Widerspruchsfrist
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Baudienstleistungen, insbesondere in Verbindung mit Fliesen, sowie Ausbauarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen + Komplettbau GmbH ist am 16.04.2026 um 11:25 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Vincent Thieme wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 10.06.2026. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 10.07.2026 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Am 20.04.2026 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 233/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen + Komplettbau GmbH, Hartzstraße 4, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36284
vertreten durch den Geschäftsführer Wladimir Holzwart
- wurde am 16.04.2026 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren erö…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 233/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen + Komplettbau GmbH, Hartzstraße 4, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36284
vertreten durch den Geschäftsführer Wladimir Holzwart
- wurde am 16.04.2026 um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Vincent Thieme, Katharinenstraße 6, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 962583 50 Telefax: 0341 962583 59 Email geschäftlich: vincent.thieme@frh-leipzig.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.07.2026 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 233/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen + Komplettbau GmbH, Hartzstraße 4, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36284
vertreten durch den Geschäftsführer Wladimir Holzwart
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 20.04.2026 die Ma…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 233/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen + Komplettbau GmbH, Hartzstraße 4, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 36284
vertreten durch den Geschäftsführer Wladimir Holzwart
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 20.04.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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