Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 29740
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Solid Medicare GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brunnenstraße 15-17, 45128 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 29740
EUID
DER2503.HRB29740
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 71/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Wolfgang Neubauer
Adresse
Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.01.2024
Beschluss
23.01.2024
Beschluss
30.07.2026
Prüfungstermin
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Arbeitnehmerüberlassung für medizinisches Fachpersonal
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solid Medicare GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29740, wird behandelt. Am 19.01.2024 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 23.01.2024.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solid Medicare GmbH wurde vom Amtsgericht Essen geführt. Am 19.01.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solid Medicare GmbH wurde vom Amtsgericht Essen geführt. Am 19.01.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.09.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 71/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29740 eingetragenen Solid Medicare GmbH, Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Neubauer, Brunnenstr. 15-17, 45128 Esse…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 71/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29740 eingetragenen Solid Medicare GmbH, Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Neubauer, Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen
ist am 19.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
165 IN 71/23
Amtsgericht Essen, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 71/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29740 eingetragenen Solid Medicare GmbH, Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Neubauer, Brunnenstr. 15-17, 45128 Esse…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 71/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29740 eingetragenen Solid Medicare GmbH, Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Neubauer, Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 71/23
Amtsgericht Essen, 30.07.2026
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