Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
solMare Feinkost GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Arndtstraße 16 B, 34123 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 18807
EUID
DEM1607.HRB18807
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
666 IN 159/22 h
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Wolff
Rolle
Treuhänder für die Nachtragsverteilung
Kanzlei
Staufenbiel Rechtsanwälte
Adresse
Theaterstraße 1, 34117 Kassel
Telefon
0561/816420-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.07.2024
Schlusstermin
21.05.2026
Einstellung
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Lebensmittel-Einzelhandels; Verkauf von zubereiteten sowie abgepackten Lebensmitteln mit Schwerpunkt Feinkost; Verkauf von Getränken und Non-Food-Artikel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH in Kassel ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Wolff hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, die nicht veröffentlicht werden. Die Schlussrechnung beziffert die Masse auf 9.419,59 EUR. Es wurde eine Schlussverteilung beschlossen, wobei ein Massebestand von 7.879,65 EUR verfügbar ist und Insolvenzforderungen in Höhe von 5.661,61 EUR zu berücksichtigen sind. Der Stichtag für die Schlussverteilung ist der 21.05.2026. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war ursprünglich auf den 15.07.2024 angesetzt. Aufgrund einer Anzeige des Verwalters gemäß § 208 InsO über die Unzulänglichkeit der Masse wurde das Verfahren am 26.06.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt. Die Beschlagnahme wird aufrechterhalten und eine Nachtragsverteilung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Henning Wolff zum Treuhänder für die Nachtragsverteilung bestellt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 159/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, GF solMare Feinkost GmbH, Arndstraße 16 B, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwa…
666 IN 159/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, GF solMare Feinkost GmbH, Arndstraße 16 B, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Wolff festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 9.419,59 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Es wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 37,45 EUR abgesetzt. Die Regelvergütung beläuft sich auf 3.767,84 EUR (40% aus 9.419,59 EUR). Die Umsatzsteuer reduziert sich entsprechend. Im Übrigen war die Gesamtsumme im Vergütungsantrag vom 16.03.2026 nicht korrekt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 1 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, GF solMare Feinkost GmbH, Arndstraße 16 B, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.879,65 E…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, GF solMare Feinkost GmbH, Arndstraße 16 B, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.879,65 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.661,61 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 159/22 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 159/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, GF solMare Feinkost GmbH, Arndstraße 16 B, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird ertei…
666 IN 159/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, GF solMare Feinkost GmbH, Arndstraße 16 B, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 21.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 159/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, GF solMare Feinkost GmbH, Arndstraße 16 B, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderu…
666 IN 159/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, GF solMare Feinkost GmbH, Arndstraße 16 B, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 15.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 159/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, Geschäftsführer d. solMare Feinkost GmbH, ist das Verfahren am 26.06.2026 gemäß § 211 Abs. 1 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten dec…
666 IN 159/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, Geschäftsführer d. solMare Feinkost GmbH, ist das Verfahren am 26.06.2026 gemäß § 211 Abs. 1 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Gemäß § 203 InsO wird die Beschlagnahme aufrechterhalten und die Nachtragsverteilung angeordnet hinsichtlich der zu erwartenden Umsatzsetuer u.a. aus der Verwaltervergütung.
Zum Treuhänder für die Nachtragsverteilung wird Rechtsanwalt Henning Wolff, c/o Staufenbiel Rechtsanwälte, Theaterstraße 1, 34117 Kassel, Tel.: 0561/816420-0, Fax: 0561/816420-27, E-Mail: Kassel@staufenbiel-rae bestimmt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 159/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, Geschäftsführer der solMare Feinkost GmbH, hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fäl…
666 IN 159/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der solMare Feinkost GmbH, Arndtstraße 16 b, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 18807), vertr. d.: Alexander Kourkoutakis, Geschäftsführer der solMare Feinkost GmbH, hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 24.06.2026
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