Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Göttlicher - Intensivversorgung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 17391
EUID
DEM1607.HRB17391
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 47/21 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.08.2024
Schlusstermin
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Pflege und Intensivpflege von pflegebedürftigen Personen. Weiterhin der Handel mit die Pflege direkt und indirekt betreffenden Mittel und Hilfsmittel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Veröffentlichung der Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO unterbleibt. Der verfügbare Massebestand beträgt 370.873,50 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 550.949,64 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Ein Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 18.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Ein früherer Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 12.08.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 47/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH, Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 17391), vertr. d.: Nadja Göttlicher, als GF d. Göttlicher-Intensivversorgung GmbH, Schlade 18, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen d…
666 IN 47/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH, Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 17391), vertr. d.: Nadja Göttlicher, als GF d. Göttlicher-Intensivversorgung GmbH, Schlade 18, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits entnommener Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH, Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 17391), vertr. d.: Nadja Göttlicher, als GF d. Göttlicher-Intensivversorgung GmbH, Schlade 18, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügba…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH, Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 17391), vertr. d.: Nadja Göttlicher, als GF d. Göttlicher-Intensivversorgung GmbH, Schlade 18, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 370.873,50 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 550.949,64 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 47/21 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 47/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH, Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 17391), vertr. d.: Nadja Göttlicher, als GF d. Göttlicher-Intensivversorgung GmbH, Schlade 18, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung…
666 IN 47/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH, Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 17391), vertr. d.: Nadja Göttlicher, als GF d. Göttlicher-Intensivversorgung GmbH, Schlade 18, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 47/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH, Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 17391), vertr. d.: Nadja Göttlicher, als GF d. Göttlicher-Intensivversorgung GmbH, Schlade 18, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der …
666 IN 47/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttlicher - Intensivversorgung GmbH, Falderbaumstraße 16 A, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 17391), vertr. d.: Nadja Göttlicher, als GF d. Göttlicher-Intensivversorgung GmbH, Schlade 18, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 12.06.2024
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