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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solon Buch-Service GmbH ist am 25.09.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, zudem besteht ein Zahlungsverbot für Drittschuldner sowie ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Am 15.1erm.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen.
Originalbekanntmachung
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