Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Soltani Germy, Taymaz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Meiendorfer Str. 184b, 22145 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 114163
EUID
DEK1101.HRA114163
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 85/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast
Rolle
Treuhänder
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
13.04.2023
Ende Abtretungsfrist
13.04.2026
Restschuldbefreiung erteilt
17.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Taymaz Soltani Germy ist mit Beschluss vom 13.04.2023 eröffnet worden. Mit diesem Beschluss wurde auch die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt und der Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast zum Treuhänder bestellt. Die Abtretungsfrist begann mit der Verfahrenseröffnung und beträgt drei Jahre, sodass sie am 13.04.2026 endete. Im weiteren Verlauf wurde die Wohlverhaltenszeit bekanntgegeben, welche ebenfalls am 13.04.2026 endet. Gläubiger hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich der Erteilung der Restschuldbefreiung. Da keine Anträge auf Versagung gestellt wurden, ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO mit Beschluss vom 17.06.2026 erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, ausgenommen sind Forderungen nach § 302 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 85/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Taymaz Soltani Germy, Meiendorfer Straße 184 b, 22145 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 114163 eingetragenen Firma Hansetrend T+M e.K., Meiendorfer Straße 184b, 2214…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 85/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Taymaz Soltani Germy, Meiendorfer Straße 184 b, 22145 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 114163 eingetragenen Firma Hansetrend T+M e.K., Meiendorfer Straße 184b, 22145 Hamburg
endet die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 13.04.2026. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Versagungsanträge nach § 290 InsO können nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 297a InsO vorliegen.
Hinweis:
Der Versagungsantrag ist neben anderen Voraussetzungen insbesondere nur dann zulässig, wenn
a) einer der abschließend aufgezählten Versagungsgründe nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 ¿ 4, Abs. 2 InsO (Verstoß gegen die dort genannten Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode) oder
b) wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wird und
c) der Versagungsgrund durch konkrete Tatsachen schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht wird.
Wird der Versagungsgrund auf die Verletzung von Obliegenheiten gestützt, ist glaubhaft zu machen, dass hierdurch eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger eingetreten ist.
Fehlende oder geringe Ausschüttungen an die Gläubiger sind alleine kein Versagungsgrund.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Forderungen aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, oder aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist, von der Restschuldbefreiung unberührt bleiben. Eine gesonderter Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung ist dafür nicht erforderlich.
67g IN 85/23
Amtsgericht Hamburg, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 85/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Taymaz Soltani Germy, Meiendorfer Straße 184 b, 22145 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 114163 eingetragenen Firma Hansetrend T+M e.K., Meiendorfer Straße 184b, 2214…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 85/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Taymaz Soltani Germy, Meiendorfer Straße 184 b, 22145 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 114163 eingetragenen Firma Hansetrend T+M e.K., Meiendorfer Straße 184b, 22145 Hamburg
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Die Abtretungsfrist ist am 13.04.2026 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 85/23
Amtsgericht Hamburg, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 85/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Taymaz Soltani Germy, Meiendorfer Straße 184 b, 22145 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 114163 eingetragenen Firma Hansetrend T+M e.K., Meiendorfer Straße 184b, 22145 Hamburg
w…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 85/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Taymaz Soltani Germy, Meiendorfer Straße 184 b, 22145 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 114163 eingetragenen Firma Hansetrend T+M e.K., Meiendorfer Straße 184b, 22145 Hamburg
wurde mit Beschluss vom 13.04.2023 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.04.2023 begonnen und beträgt 3 Jahre.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
67g IN 85/23
Amtsgericht Hamburg, 10.04.2025
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