Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SOLUNA Technologies UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 790553
EUID
DEB8534.HRB790553
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Michael Riegger
Adresse
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Termine & Fristen
Widerspruchsfristende
30.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLUNA Technologies UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Albstadt ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Frist für einen Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung durch die Beteiligten endet am 30.07.2026. Ein solcher Widerspruch muss formwirksam in Textform (unterschriebenes Schreiben oder elektronische Form gemäß eJustice-Portal) beim Insolvenzgericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 150/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SOLUNA Technologies UG (haftungsbeschränkt), Obere Bachstraße 17, 72461 Albstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Meriem Atallah
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 790553
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Michael Ri…
10 IN 150/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SOLUNA Technologies UG (haftungsbeschränkt), Obere Bachstraße 17, 72461 Albstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Meriem Atallah
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 790553
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 19.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 19.06.2026
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