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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 08.05.2025 um 12:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solutia-Immobilien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 162463 B, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Höltershinken bestellt worden. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Hans-Joachim Ostrowski. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Das Verfahren befindet sich derzeit in der Phase der vorläufigen Maßnahmen vor der eigentlichen Eröffnung.
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