Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Solution Partner GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 200177
EUID
DEP1103.HRA200177
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 31/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2024 , 09:50 Uhr
Eröffnung
03.06.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.08.2024
Berichtstermin
03.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.06.2025
Besondere Gläubigerversammlung
30.09.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG ist am 03.06.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief bis zum 03.08.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin der Gläubiger war für den 03.09.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen am 05.06.2025 geprüft. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 30.09.2025 zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Verkauf einer Immobilie und einer Beteiligung an der ASP Automation Solution Partner GmbH, anberaumt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG ist am 03.06.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.08.2024 anzumelde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG ist am 03.06.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.08.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 03.09.2024 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen durchgeführt. Dabei sollte unter anderem der Verkauf einer Immobilie in Schöningen sowie der Verkauf der Beteiligung an der ASP Automation Solution GmbH beschlossen werden. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung war ursprünglich für den 27.05.2025 und später für den 30.09.2025 anberaumt. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 31/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstraße 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vormals firmierend unter Spitzer GmbH & Co. KG, vertreten durch 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstraße 11, 38364 Schöningen (persönlich …
25 IN 31/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstraße 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vormals firmierend unter Spitzer GmbH & Co. KG, vertreten durch 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstraße 11, 38364 Schöningen (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch 1.1. Jessica Spitzer, Bismarckstraße 11, 38364 Schöningen (Geschäftsführerin), ist am 28.02.2024 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Gerichtsfach LG BS 38, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448057, Fax: 0531/2448080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de, Internet: www.hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 31/24: Über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bismarckstr. 11, 38364 Schön…
25 IN 31/24: Über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (Geschäftsführerin), ist am 03.06.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Gerichtsfach LG BS 38, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448057, Fax: 0531/2448080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de, Internet: www.hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 03.09.2024, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bi…
25 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 30.09.2025, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Verkauf der massebefangenen Immobilie in der Bismarckstraße 11 in Schöningen zu einem Kaufpreis von 160.000,00 € an Frau Ramona Christ.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bi…
25 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (Geschäftsführerin), wurde am 12.08.2025 beschlossen, dass der mit Beschluss vom 07.08.2025 anberaumten Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am
Dienstag, 30.09.2025, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg,
auch der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Verkauf der Beteiligung an der ASP Automation Solution Partner GmbH zu einem Kaufpreis von 303.655,00 €, dient.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass dieser Termin weiterhin auch zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Verkauf der massebefangenen Immobilie in der Bismarckstraße 11 in Schöningen zu einem Kaufpreis von 160.000,00 € an Frau Ramona Christ dient (vgl. Beschluss vom 07.08.2025).
.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 31/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessic…
Geschäfts-Nr. 25 IN 31/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (Geschäftsführerin), werden die bis zum 10.04.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.06.2025 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 10.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bi…
25 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 27.05.2025, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Verkauf der Beteiligung an der ASP Automation Solution Partner GmbH zu einem Kaufpreis von 303.655,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 31/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessic…
Geschäfts-Nr. 25 IN 31/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solution Partner GmbH & Co. KG, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen (AG Braunschweig, HRA 200177), vertr. d.: 1. Spitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessica Spitzer, Bismarckstr. 11, 38364 Schöningen, (Geschäftsführerin), werden die bis zum 24.10.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 21.11.2024 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 24.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.