Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Somara Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 150669
EUID
DEK1101.HRB150669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 164/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
31.05.2024
Eröffnung
01.09.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.10.2024
Berichtstermin
13.11.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
13.11.2024 , 11:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
01.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somara Logistics GmbH, ansässig in Hamburg, sind am 13.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. In diesem Zusammenhang ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, und Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt. Am 01.04.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somara Logistics GmbH wurde am 01.09.2024 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 31.05.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somara Logistics GmbH wurde am 01.09.2024 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 31.05.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 16.10.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 13.11.2024 um 11:00 Uhr angesetzt. Später ist dem Gericht angezeigt worden, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 164/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150669 eingetragenen Somara Logistics GmbH, Werner-Siemens-Straße 70, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Beben,
Gesc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 164/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150669 eingetragenen Somara Logistics GmbH, Werner-Siemens-Straße 70, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Beben,
Geschäftszweig: Transportdienstleistungen im Nah und Fernverkehr
ist am 13.06.2024, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 164/24
Amtsgericht Hamburg, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 164/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150669 eingetragenen Somara Logistics GmbH, Werner-Siemens-Straße 70, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Beben,
ist am 01.04.2…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 164/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150669 eingetragenen Somara Logistics GmbH, Werner-Siemens-Straße 70, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Beben,
ist am 01.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67h IN 164/24
Amtsgericht Hamburg, 03.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 164/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150669 eingetragenen Somara Logistics GmbH, Werner-Siemens-Straße 70, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Beben,
Geschäftszweig: Transportdienstleistunge…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 164/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150669 eingetragenen Somara Logistics GmbH, Werner-Siemens-Straße 70, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Beben,
Geschäftszweig: Transportdienstleistungen im Nah und Fernverkehr
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 13.11.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
67h IN 164/24
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2024
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