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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnborner Baukontor GmbH&Co.KG ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 20.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 09.10.2025 bei Gericht eingegangen und gleichzeitig als Antrag vom 09.10.2025 datiert. Da keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden war, wurde der Antrag auf Verfahrenseröffnung zurückgewiesen, was dem Ende des Verfahrens vor einer eigentlichen Eröffnung gleichkommt.
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