Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sonnendorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 734903
EUID
DEB8537.HRB734903
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 163/24
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
25.06.2024 , 07:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.08.2024
Prüfungstermin
27.08.2024
Aufhebung
19.09.2024
Berichtstermin
19.09.2024 , 10:00 Uhr
Einwendungsfrist
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb von Grundstücken und deren Bebauung, Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 um 07:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 27.08.2024. Das Verfahren wird bis auf Weiteres im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 184.694,77 EUR steht ein Betrag von 13.196,47 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 02.07.2026 Einwendungen vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 um 07:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 27…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 um 07:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 27.08.2024. Das Verfahren wird bis auf Weiteres im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Nachträgliche Forderungen sind bis zum 05.02.2026 anmeldbar, ein Widerspruch ist bis zum 19.02.2026 möglich. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 184.694,77 EUR steht ein Massebestand von 13.196,47 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen sind bis einschließlich 02.07.2026 vorzulegen. Die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 um 07:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 27…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 um 07:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 27.08.2024. Das Verfahren wird bis auf Weiteres im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 184.694,77 EUR steht ein Massebestand von 13.196,47 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 02.07.2026 Einwendungen vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 um 07:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 27…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 um 07:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin ist am 27.08.2024. Das Verfahren wird bis auf Weiteres im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Nachträglich angemeldete Forderungen sind bis zum 05.02.2026 geprüft worden, wobei ein Widerspruch bis zum 19.02.2026 möglich war. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 184.694,77 EUR steht ein Massebestand von 13.196,47 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen sind bis einschließlich 02.07.2026 vorzulegen. Die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 06.08.2024 anzumelden, wobei der Prüfungstermin (Prüfungsstichtag) am 27.08.2024 lag. Im weite…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf GmbH ist am 25.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Humpf bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 06.08.2024 anzumelden, wobei der Prüfungstermin (Prüfungsstichtag) am 27.08.2024 lag. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde Rechtsanwalt Henning Necker als Sonderinsolvenzverwalter zur abschließenden Prüfung einer spezifischen Forderung bestellt. Die Vergütungen und Auslagen der Verwalter wurden durch Beschluss festgesetzt. Es ist eine Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt worden, wobei Forderungen in Höhe von 184.694,77 EUR einem Massebestand von 13.196,47 EUR gegenüberstanden. Der Schlusstermin einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 02.07.2026 Einwendungen vorzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 05.02.2026 nachträglic…
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 05.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslage…
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Humpf, Gartenstraße 1, 73430 Aalen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 15.113,64 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe vo…
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 184.694,77 EUR steht ein Betrag von 13.196,47 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. §…
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aalen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 184.694,77 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 13.196,47 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen d…
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 25.06.2024 um 07.40 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Humpf
Gartenstraße 1, 73430 Aalen
Telefon: 07361 780040
Telefax: 07361 78647
Email: t.humpf@bp-tax.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 27.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.08.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 13.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslage…
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Necker, Schubartstraße 13, 73430 Aalen, für die Forderungsprüfung wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 26.11.2024.
Dem Sonderinsolvenzverwalter war eine Vergütung für eine Forderungsprüfung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen (20 % der Mindestvergütung) .
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sonderinsolvenzverwalter entstandene Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR war festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 17.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfass…
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Zahlung an eine Miteigentümerin in Höhe von 3.000,00 € (Zug um Zug), damit diese der geänderten Teilungserklärung (Entstehung Parkplatz Nr. 15) zustimmt und der Verkauf zum geplanten Verkaufspreis in Höhe von 19.500,00 € stattfinden kann.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 19.09.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 16.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt…
4 IN 163/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henning Necker
Schubartstraße 13, 73430 Aalen
Telefon: 07361 92510
Telefax: 07361 925199
Email: info@fnb-insolvenzverwaltung.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Tobias Humpf als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sonnendorf & Friends GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung lfd. Nr. 7.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 16.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 163/24
|
Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
…
4 IN 163/24
|
Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sonnendorf GmbH, Birkenweg 7, 73453 Abtsgmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Fröhlich und Cora Kais-Fröhlich
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734903
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Aalen am 12.09.2024 beschlossen:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Zahlung an eine Miteigentümerin in Höhe von 3.000,00 €
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 19.09.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
wird aufgehoben.
Grund: Wegfall des Grundes
Amtsgericht Aalen, 12.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.