Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Philipp-Reiss-Str. 17, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 94293
EUID
DEM1502.HRB94293
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 366/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 91 30 92 - 0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.03.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Druckerzeugnissen sozialistischer Verlage, insbesondere von Büchern, an Wiederverkäufer.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), ist die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt. Das Verfahren umfasst verschiedene gerichtliche Beschlüsse: Es wurde ein Antrag auf Vergütung der Insolvenzverwalterin sowie die Festsetzung von Auslagen und Zuschlägen für die Betriebsfortführung und Gläubigeranzahl beschlossen. Der verfügbare Massebestand beträgt 54.779,62 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 550.952,96 EUR. Zudem ist die Schlussverteilung angeordnet, wobei das Verteilungsverzeichnis zur Einsichtnahme ausliegt. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 11.05.2026. Es besteht die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung mangels Masse, sofern ein Kostenvorschuss in Höhe von 26.350,00 EUR geleistet wird; Einwendungen hiergegen sind bis zum 11.05.2026 einzureichen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Hanau anhängig. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde eine besondere Gläubiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Hanau anhängig. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 11.05.2026 als Stichtag bestimmt, um über die Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu entscheiden; hierfür war ein Vorschuss auf Verfahrenskosten in Höhe von 26.350,00 EUR erforderlich. Parallel dazu wurde der Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 03.03.2025 festgelegt. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Betriebsfortführung und Gläubigeranzahl sowie Abschlägen für Drittbeauftragung. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung angekommen, wobei ein verfügbarer Massebestand von 54.779,62 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 550.952,96 EUR festgestellt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin un…
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der …
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 11.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 26.350,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
…
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 - 0, Fax: 069 / 91 30 92 - 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 54.779,62 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 550.952,96 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Vergütung der vorläufigen In…
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 - 0, Fax: 069 / 91 30 92 - 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 5.212.393,33 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 60 % festgesetzt wird
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Zuschläge: 25 Prozentpunkte für die Betriebsfortführung und 10 Prozentpunkte für die Gläubigeranzahl
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen der…
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 35 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 - 0, Fax: 069 / 91 30 92 - 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 292.084,98 €
Zuschläge: 50% umfangreiche, kleinteilige Absonderungsrechte bei über 40 Gläubigern
Abschläge: 6% Anrechnung Drittbeauftragung für die Abrechnung der Absonderungsrechte, 9% Erleichterungen durch die vorläufige Verwaltung
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 35 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der na…
70 IN 366/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialistische Verlagsauslieferung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Philipp-Reis-Straße 17, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 94293), vertr. d.: Helmut Richter, Jahnstraße 60, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 08.01.2025
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