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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sozialwerk der Polizei Sachsen (Polizeisozialwerk) Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im schriftlichen Verfahren ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet worden. Den Beteiligten, insbesondere dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin, ist Gelegenheit gegeben worden, bis zum 02.11.2026 den Forderungen dem Grunde und der Höhe nach beim Amtsgericht Dresden schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen sowie der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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