Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S&P Goodlife GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
König-Heinrich-Straße 2, 06217 Merseburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 27617
EUID
DEW1215.HRB27617
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 419/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Kanzlei
Tiefenbacher Rechtsanwälte PartG
Adresse
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon
+49341 9938 7713
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.10.2025 , 10:13 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
15.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gaststätten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der S&P Goodlife GmbH ist am 01.10.2025 um 10:13 Uhr im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen ihrer Zustimmung. Am 15.10.2025 ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom 01.10.2025 können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 419/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S&P Goodlife GmbH, König-Heinrich-Straße 2, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 27617), vertr. d.: 1. Sascha Scheidhauer, Merseburger Straße 152, 06242 Braunsbedra, (Geschäftsführer), 2. Jaroslav Poborský, Hirzelstraße 35, 04229 Leipzig, (Geschäftsführe…
59 IN 419/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S&P Goodlife GmbH, König-Heinrich-Straße 2, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 27617), vertr. d.: 1. Sascha Scheidhauer, Merseburger Straße 152, 06242 Braunsbedra, (Geschäftsführer), 2. Jaroslav Poborský, Hirzelstraße 35, 04229 Leipzig, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 10:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte PartG, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Tel.: +49341 9938 7713, Fax: +49341 9938 7720, E-Mail: jakubik@tiefenbacher.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 419/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S&P Goodlife GmbH, König-Heinrich-Straße 2, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 27617), vertr. d.: 1. Sascha Scheidhauer, Merseburger Straße 152, 06242 Braunsbedra, (Geschäftsführer), 2. Jaroslav Poborský, Hirzelstraße 35, 04229 Leipzig, (Geschäftsführe…
59 IN 419/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S&P Goodlife GmbH, König-Heinrich-Straße 2, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 27617), vertr. d.: 1. Sascha Scheidhauer, Merseburger Straße 152, 06242 Braunsbedra, (Geschäftsführer), 2. Jaroslav Poborský, Hirzelstraße 35, 04229 Leipzig, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 01.10.2025 um 10:13 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.10.2025
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