Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 16374
EUID
DED3310V.HRA16374
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 794/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Schott
Adresse
Regensburger Straße 346, 90480 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.12.2025
Einwendungen gegen Vergütung
28.02.2026
Aufhebung
22.06.2026 , 09:14 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG ist nach Durchführung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung am 22.06.2026 aufgehoben. Im Verfahren wurden Forderungen in einer Gesamthöhe von 62.195,18 EUR berücksichtigt, denen ein Massebestand von 1.470,00 EUR gegenüberstand, woraus eine Quote von 2,27 % resultierte. Vor der Aufhebung fanden verschiedene Verfahrensschritte statt: Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren mit einer Widerspruchsfrist bis zum 17.12.2025. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Florian Schott beantragte die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen, wobei ein Vermögenswert von 60.491,09 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Schlussanhörung zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses wurde im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl M…
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl Michael Werner
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16374
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Gz.: 768/23 ku
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Schott, Regensburger Straße 346, 90480 Nürnberg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 29.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von xxx EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl M…
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl Michael Werner
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16374
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Gz.: 768/23 ku
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 62.195,18 EUR steht ein Betrag von 1.470,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl M…
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl Michael Werner
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16374
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Gz.: 768/23 ku
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie gegebenenfalls die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.04.2026
- gegebenenfalls den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nürnberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 62.195,18 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 1.470,00 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regen…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl Michael Werner
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16374
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Gz.: 768/23 ku
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Schott wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.01.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 60.491,09 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung).
Massegegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind, werden in der Bestimmung der für die Berechnung der Vergütung maßgeblichen Masse berücksichtigt, wenn sie durch den Verwalter verwertet werden. Der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, darf jedoch 50 vom Hundert des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten ihrer Feststellung in die Masse geflossen ist. Im Übrigen werden die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als aus ihnen der Masse ein Überschuss zusteht. Berücksichtigt wurde ein Betrag in Höhe von xxx EUR, um den sich die Vergütung erhöht.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- sowie die Auslagen für die dem Insolvenzverwalter übertragenen Zustellungen festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl M…
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl Michael Werner
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16374
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Gz.: 768/23 ku
Das Gericht beabsichtigt über die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters vom 20.01.2026 für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter sowie als Insolvenzverwalter zu entscheiden.
Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 28.02.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl M…
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl Michael Werner
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16374
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl M…
IN 794/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spare Rib Express Nürnberg GmbH & Co. KG, Regensburger Straße 36/38, 90478 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Spare Rib Express Nürnberg Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Schlackl Raffael Simon und Witzl Michael Werner
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16374
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, Gz.: 768/23 ku
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 09:14 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug
der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Quote auf die Insolvenzforderungen: 2,27 %
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.06.2026
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