Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 370
EUID
DEP3210.HRA370
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 6/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Philip Schober
Adresse
Altenwall 6, 28195 Bremen
Telefon
0421/95791-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.01.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
27.03.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.06.2024
Berichtstermin
11.07.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
04.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG ist am 27.03.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter und später bestellter Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Schober aus Bremen. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.06.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin wurde für den 11.07.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für diese besondere Prüfung wird auf den 04.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric S…
12 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric Scharf, Fliederstraße 28, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 6/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. H…
12 IN 6/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric Scharf, Fliederstraße 28, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), ist am 26.01.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Schober, Altenwall 6, 28195 Bremen, Tel.: 0421/95791-0, Fax: 0421/95791-11 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 26.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 6/24: Über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric Scharf, Fliederstraße 28, 2…
12 IN 6/24: Über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric Scharf, Fliederstraße 28, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Philip Schober, Altenwall 6, 28195 Bremen, Tel.: 0421/95791-0, Fax: 0421/95791-11.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 11.07.2024, 11:00 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric S…
12 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric Scharf, Fliederstraße 28, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Philip Schober festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 23,66 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 345.081,95 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag für die Betriebsfortführung in Höhe von 35 Prozent.
Das Gericht hält aufgrund des Vortrages und der nachvollziehbaren Begründung bezüglich der Höhe des Zuschlages diesen für angemessen und festsetzungsfähig.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 48.968,85 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 23,66 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric S…
12 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Wichmann Betriebs-GmbH & Co. KG, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRA 370), vertr. d.: 1. Meteor-Schnelltransport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zur Eisenhütte 2, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Henric Scharf, Fliederstraße 28, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 14.10.2024
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