Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Speedfarm Plus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Sörgenlocher Weg 30, 55291 Saulheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 50892
EUID
DET2304V.HRB50892
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 63/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Adresse
Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz
Telefon
06131/619230
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.09.2025 , 14:25 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf (Handel) sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere der Handel mit Kfz-Zubehör und -teilen, Reifen und Felgen sowie die Aufbereitung und Pflege von Kraftfahrzeugen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Speedfarm Plus GmbH ist am 25.09.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Alzey in das Stadium der vorläufigen Maßnahmen eingetreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen dessen Zustimmung. Später, am 15.04.2026, hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 63/25: In dem Insolvenzverfahren Speedfarm Plus GmbH, Am Sörgenlocher Weg 30, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 50892), vertr. d.: Hamza Oudriss, Am Stadtzentrum 3, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künfti…
1 IN 63/25: In dem Insolvenzverfahren Speedfarm Plus GmbH, Am Sörgenlocher Weg 30, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 50892), vertr. d.: Hamza Oudriss, Am Stadtzentrum 3, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Alzey, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 63/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Speedfarm Plus GmbH, Am Sörgenlocher Weg 30, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 50892), vertr. d.: Hamza Oudriss, Am Stadtzentrum 3, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2025 um 14:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstelleri…
1 IN 63/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Speedfarm Plus GmbH, Am Sörgenlocher Weg 30, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 50892), vertr. d.: Hamza Oudriss, Am Stadtzentrum 3, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2025 um 14:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey, 25.09.2025
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