Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Keim Bedachungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Finkenbachstraße 22, 55234 Wendelsheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 32863
EUID
DET2304V.HRB32863
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 56/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Termine & Fristen
Eröffnung
11.04.2022
Prüfungstermin
07.04.2026
Schlusstermin
12.05.2026
Schlusstermin
11.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Fassadenverkleidung, Zimmererarbeiten und Bedachungen, Dachausbau und Dämmarbeiten. Die Gesellschaft kann auch artverwandte Geschäfte betreiben und sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleich welcher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen zu erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige Gesellschaften zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen und Niederlassungen zu errichten, und zwar im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Keim Bedachungen GmbH ist am 11.04.2022 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke ist bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Am 23.02.2026 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag auf den 07.04.2026 festgesetzt wurde. Am 16.03.2026 wurde die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und ein Schlusstermin für den 12.05.2026 bestimmt. Am 13.05.2026 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen 316.752,76 Euro beträgt und ein Massebestand von 103.840,59 Euro verfügbar ist. Aufgrund einer verspäteten Veröffentlichung und der damit verbundenen Nichteinhaltung der Ausschlussfristen wurde der Schlusstermin am 21.05.2026 auf den 11.06.2026 vertagt. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Schlussverteilung mit einem anstehenden Schlusstermin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
08.04.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wend…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
08.04.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke gegen die Insolvenzmasse mit dem Recht zur Entnahme wie folgt festgesetzt: xxx
Gründe
Das Verfahren wurde am 11.04.2022 eröffnet und wird voraussichtlich nicht vor dem 12.05.2026 aufgehoben.
Die Vergütung entspricht zunächst der Regelvergütung auf der Basis der Berechnungsgrundlage von 96.201,51 € und wird ergänzt um die antizipierte Vorsteuererstattung aus dieser Vergütung in Höhe von xxx €. Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit. Gesondert zuerkannt wurden die Kosten für die übertragenen und durchgeführten Zustellungen. Es wurden 29 Zustellungen mit jeweils 3,50 € festgesetzt.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, auf die Regelvergütung einen Zuschlag zu gewähren.
Im Einzelnen führt der Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag, auf welchen hierbei Bezug genommen wird, drei Einzelpunkte an.
Der Verwalter war noch maßgeblich mit den Arbeitnehmern und den laufenden Zahlungs- und Kündigungsklagen betraut und konnte letztlich einen außergerichtlichen Vergleich erwirken. Der Einzug der Forderungen aus Lieferung und Leistung bzw. die dahingehende Aufarbeitung der ungeordneten Buchhaltung der Schuldnerin waren prägend für das Verfahren, obgleich dafür letztlich verhältnismäßig wenig Masse generiert werden konnte.
Bei einer Einzelbetrachtung der angeführten Punkte wären die beantragten 25 und 10 % Zuschlag durchaus zu rechtfertigen.
Letztlich müssen jedoch auch Abschlagskriterien berücksichtigt werden. Hierzu führt auch der Verwalter an, dass der Insolvenzverwalter bereits als Gutachter und vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war, sodass ihm die Umstände bei seiner Bestellung als Insolvenzverwalter bereits bekannt waren. Dadurch ist auch ein Kriterium für einen kleinen Abschlag zu rechtfertigen.
Insgesamt hat der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit einen Gesamtzuschlag von 30 % beantragt, welcher in der Gesamtschau nachvollziehbar und nicht als überhöht anzusehen ist.
Im Vergleich zu einem ähnlich gelagerten Durchschnitts-Verfahren kann aufgrund der o.g. Punkte unterm Strich festgestellt werden, dass das Verfahren als in einem doch bemerkbaren Maße als erschwert eingestuft werden kann. Insbesondere ist zu beachten, dass keine (massemehrende) Betriebsfortführung gegeben war, dennoch aber die o.g. Themen rund um das Arbeitsrecht.
Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
16.03.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wend…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
16.03.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird
1) die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt
2) Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 12.05.2026 festgesetzt.
Die folgenden Tagesordnungspunkte werden angesetzt.
a) Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
b) Erhebung der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Beschlussfassung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich einzureichen.
3) festgestellt, dass die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters einer ordnungsgemäßen und getreuen Rechnungslegung im Sinne eines Tätigkeitsberichts entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung entspricht. Sie vermittelt ein in sich schlüssiges Bild über den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf Verstöße des Verwalters gegen seine gesetzlichen Pflichten hindeuten. Die Schlussrechnungslegung wird zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
(Terminbestimmung)
Gegen vorstehende Terminbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.
Rechtsmittelbelehrung
(Prüfung der Rechnungslegung)
Die Entscheidung über die Prüfung der Rechnungslegung ist mit der Erinnerung anfechtbar. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von einem zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 56/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Keim Bedachungen GmbH, hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab …
1 IN 56/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Keim Bedachungen GmbH, hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Alzey, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
23.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch: 1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wend…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
23.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch: 1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Zustellung dieses Beschlusses wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 56/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Keim Bedachungen GmbH, vormals ansässig: Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf er Geschäftsstelle des Amtsgericht Alzey - 1 IN 56/21 - niedergelegt worden. Die Sum…
1 IN 56/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Keim Bedachungen GmbH, vormals ansässig: Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf er Geschäftsstelle des Amtsgericht Alzey - 1 IN 56/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 316.752,76 Euro. Es ist unter dem Vorbehalt offener Gerichtskosten und Masseverbindlichkeiten ein Massebestand in Höhe von 103.840,59 Euro verfügbar.
Amtsgericht Alzey, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Alzey
Schloßgasse 32, 55232 Alzey
1 IN 56/21
Alzey, den 21.05.2026
Insolvenzverfahren über das Vermögen von
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtig…
Amtsgericht Alzey
Schloßgasse 32, 55232 Alzey
1 IN 56/21
Alzey, den 21.05.2026
Insolvenzverfahren über das Vermögen von
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen und der zur Verteilung verfügbare Betrag wurden am 13.05.2026 öffentlich bekannt gemacht (§ 188 Satz 3 InsO). Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung und damit verbunden der Nichteinhaltung der Ausschlussfristen gem. §§ 189 ff InsO wird der Schlusstermin vertagt auf den 11.06.2026.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
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