Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 21785
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Speedkills Automotive GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hafenstraße 255, 45356 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 21785
EUID
DER2503.HRB21785
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 6/16
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Frist Kostenvorschuss
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Kraftfahrzeugreparatur, die -instandsetzung, die Unfallschadenbeseitigung, der Kraftfahrzeughandel und -import, die Kraftfahrzeugrestauration sowie die Beseitigung von Kfz-Glasbruchschäden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Speedkills Automotive GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und die zu erstattenden Auslagen festgesetzt (§§ 63, 64 InsO). Aufgrund der Mitteilung des Insolvenzverwalters, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt, sofern keine Beteiligten bis zum 06.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.700,00 EUR bei der Gerichtskasse Essen einzahlen und den Nachweis fristgerecht erbringen. Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht niedergelegt. Beteiligte können bis zum genannten Datum schriftlich Stellung nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 6/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 21785 eingetragenen Speedkills Automotive GmbH, Hafenstr. 255, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Gregor Brockhaus, 1310 E Missouri Ave., USA-85014 Ph…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 6/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 21785 eingetragenen Speedkills Automotive GmbH, Hafenstr. 255, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Gregor Brockhaus, 1310 E Missouri Ave., USA-85014 Phoenix-AZ und Joachim Rieche, Hafenstr. 255, 45356 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Festgesetzt wurde die Regelvergütung, § 1 InsO, nach einer Berechnungsgrundlage von 4984,58 €.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
165 IN 6/16
Amtsgericht Essen, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 6/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 21785 eingetragenen Speedkills Automotive GmbH, Hafenstr. 255, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Rieche, Hafenstr. 255, 45356 Essen und…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 6/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 21785 eingetragenen Speedkills Automotive GmbH, Hafenstr. 255, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Rieche, Hafenstr. 255, 45356 Essen und Herrn Gregor Brockhaus, 1310 E Missouri Ave., 85014 Phoenix-AZ, Vereinigte Staaten
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Tim Schön, Lohbecker Berg 1, 45470 Mülheim an der Ruhr
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 06.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 700,00 EUR bei der Gerichtskasse Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt und die Einzahlung dem Insolvenzgericht fristgerecht nachweist, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Eine Zahlungsbereitschaft ist dem Insolvenzgericht bis zum vorgenannten Stichtag gegebenenfalls schriftlich anzuzeigen.
Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 6/16
Amtsgericht Essen, 04.08.2026
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