Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spesa-Speditionsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 1686
EUID
DER2713.HRB1686
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
80 IN 25/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.03.2026
Gläubigerversammlung
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spesa-Speditionsgesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 80 IN 25/18 anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen zur Prüfung in die Tabelle aufgenommen. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 12.03.2026; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Parallel dazu wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 20.07.2026 bestimmt, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters abzustimmen. Dies umfasst die Zustimmung zu Vergleichen mit Frau Annegret Sander (335.000,00 Euro), Herrn Jörg Sander (15.000,00 Euro) sowie der HDI Versicherung (40.000,00 Euro). Die Gläubiger können bis zum 20.07.2026 schriftliche Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten einreichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 1686 eingetragenen Spesa-Speditionsgesellschaft mbH, Schuckertstraße 18, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Sander, Stakenkamp 33, 48163 Mün…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 1686 eingetragenen Spesa-Speditionsgesellschaft mbH, Schuckertstraße 18, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Sander, Stakenkamp 33, 48163 Münster und Herrn Jürgen Sander, Kegelskamp 5, 48153 Münster
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 25/18
Amtsgericht Münster, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 1686 eingetragenen Spesa-Speditionsgesellschaft mbH, Schuckertstraße 18, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Sander, Stakenkamp 33, 48163 Mün…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 1686 eingetragenen Spesa-Speditionsgesellschaft mbH, Schuckertstraße 18, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Sander, Stakenkamp 33, 48163 Münster und Herrn Jürgen Sander, Kegelskamp 5, 48153 Münster
wird als Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht,
der 20.07.2026
bestimmt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zum Vergleich vom 29.04.2026 bzw. 06.05.2026 mit Frau Annegret Sander. Hiernach hat sich Frau Annegret Sander verpflichtet einen Betrag von 335.000,00 Euro zugunsten der Masse auf die mit Schreiben vom 10.01.2023 geltend gemachten Ansprüche aus der Organhaftung in Höhe von 2.500.031,81 Euro zu leisten.
Zustimmung zum Vergleich vom 28.04.2025 mit Herrn Jörg Sander in Höhe von 15.000,00 Euro zugunsten der Masse auf die ebenfalls mit Schreiben vom 13.01.2023 geltend gemachten Ansprüche aus der Organhaftung in Höhe von 1.552.265,83 Euro
Zustimmung zum Vergleich zwischen der SpesaSpeditionsgesellschaft mbH und der HDI Versicherung vom 19.08.2019 / 21.08.2019. Der Vergleichsbetrag von 40.000,00 Euro wurde am 22.08.2019 meinem hierfür bei der Deutschen Bank eingerichteten Sonderkonto mit der Nummer 47116942 gutgebracht.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 23.06.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 25/18
Amtsgericht Münster, 29.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.