Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Das Amtsgericht Köln hat am 07.01.2026 um 07:47 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Spielcenter Fair Play GmbH angeordnet. Das Verfahren ist eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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