Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 31650
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Insolvenzprofil
Sport Gross UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Schlossplatz 4, 66482 Zweibrücken
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 31650
EUID
DET3403V.HRB31650
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 30/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Einzelhandel, Handel mit Sportartikeln
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Gross UG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Berechnungsmasse beträgt 11.451,51 EUR, woraus eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % resultiert. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Gross UG, Schloßplatz 4, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 31650), vertr. d.: Thomas Gross, Brückenstr. 15, 66352 Großrosseln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgeset…
1 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Gross UG, Schloßplatz 4, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 31650), vertr. d.: Thomas Gross, Brückenstr. 15, 66352 Großrosseln, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Zweibrücken eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 11.451,51 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Gross UG, Schloßplatz 4, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 31650), vertr. d.: Thomas Gross, Brückenstr. 15, 66352 Großrosseln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der…
1 IN 30/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Gross UG, Schloßplatz 4, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 31650), vertr. d.: Thomas Gross, Brückenstr. 15, 66352 Großrosseln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
31.10.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 10.09.2025
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