Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Arend Prozessautomation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 12739
EUID
DET2408V.HRB12739
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
03.01.2024
Stellungnahmefrist Gläubigerausschuss
09.05.2024
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschussmitglied
12.06.2024
Stichtag Prüfung nachträglicher Forderungen
20.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Prozessautomation und Elektrotechnik für die Aufrüstung im Anlagen- und Maschinenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH ist anhängig. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung durch Beschluss vom 03.01.2024 festgesetzt wurde. Ein Gläubigerausschussmitglied hat seine Vergütung beantragt, welche durch Beschluss vom 12.06.2024 festgesetzt wurde. Das Gericht hat den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Antrag eines Gläubigerausschussmitglieds gegeben. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 20.10.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen eingereicht werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grüne…
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 78,36 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.06.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.049.434,64 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht regelmäßig aus einem Bruchteil der Regelvergütung des Insolvenzverwalters, im Allgemeinen 25 %.
Da das vorliegende Verfahren durch Umstände gekennzeichnet ist, die eine Erhöhung der Regelvergütung rechtfertigen, wurden Zuschläge gewährt.
Die Zuschläge berechnen sich wie folgt:
- 15 % für die Abwicklung arbeitsrechtlicher Fragen
- 38,36 % für die Betriebsfortführung nach Durchführung einer Vergleichsberechnung (s. Antrag des vorläufigen Verwalters)
-25 % für die Sanierungsbemühungen.
Insgesamt ergibt sich somit ein Zuschlag in Höhe von 78,36 % auf die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
III.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der E…
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag eines vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 25.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Silvia Bednarz, Untere…
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Silvia Bednarz, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz als vertretungsberechtigte Vertreterin für die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Trier, vertreten durch den Geschäftsführer Operativer Service, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 InsVV i. V. m. § 17 Abs. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.04.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frau Silvia Bednarz, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz als vertretungsberechtigte Vertreterin für die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Trier, vertreten durch den Geschäftsführer Operativer Service, die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Zu dem Antrag wurde der Insolvenzverwalter gehört. Nach dem glaubhaften Sachvortrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes sowie des Insolvenzverwalter ist ein Stundensatz von 150,00 € aufgrund Art, Umfang und Bedeutung des Verfahrens Rechnung getragen.
Der in Ansatz gebrachte Aufwand von 5 Stunden erscheint gerechtfertigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, Eurener Straße 1, 54294 Trier, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, Auf der Wies 11, 56281 Emmelshausen, (Geschäftsführer), wurde bes…
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, Eurener Straße 1, 54294 Trier, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, Auf der Wies 11, 56281 Emmelshausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 27.08.2025
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