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Insolvenzprofil
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Das Restschuldbefreiungsverfahren des Christoph Johannes Maria Hesse, Inhaber von Sport-Hesse e.K., ist Gegenstand der Bekanntmachung. Die Wohlverhaltensperiode endete am 01.07.2026. Bisher liegen keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung vor. Das Amtsgericht Montabaur beabsichtigt daher, die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO zu erteilen, sofern bis zum 10.08.2026 keine entgegenstehenden Anträge eingehen. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger.
Originalbekanntmachung · Restschuldbefreiung erteilt
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Originalbekanntmachung
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