Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spreeküche GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 176795
EUID
DEF1103R.HRB176795
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36s IN 7031/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Emser Straße 9, 10719 Berlin
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
05.12.2024
Anordnung Einstellung
07.08.2026
Anhörung Gläubigerversammlung
11.09.2026 , 10:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH läuft beim Amtsgericht Charlottenburg. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Knut Rebholz hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss vom 05.12.2024 festgesetzt wurden. Dabei wurde ein Regelsatz von 0,622 zugrunde gelegt, der Zuschläge für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen sowie einen Abschlag für die Vorarbeit des vorläufigen Verwalters berücksichtigt. Am 07.08.2026 hat das Gericht beschlossen, eine Anhörung der Gläubigerversammlung und des Insolvenzverwalters wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse anzuordnen. Dieser Termin ist für den 11.09.2026 um 10:05 Uhr im Sitzungssaal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg angesetzt. Das Verfahren soll eingestellt werden, sofern kein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 25.000,00 € vorgeschossen wird. Parallel dazu hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 29.07.2026 die Regelvergütung und Auslagen auf Basis eines Vermögenswerts von 69.334,26 Euro beantragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 7031/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Franz-Josef Steiner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176795
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwal…
36s IN 7031/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Franz-Josef Steiner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176795
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 24.07.2024 die Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 2 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 10, 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Neben der abschlägigen Vergütung gem. § 63 Abs. 3 InsO i.H.v. 25 % der Regelvergütung wurde Zuschläge i.H.v. 37,2 % für die Betriebsfortführung und die Sanierungsbemühungen beantragt. Mithin wurde der Berechnung vorliegend ein Regelsatz i.H.v. 0,622 zugrunde gelegt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 7031/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Franz-Josef Steiner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176795
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu …
36s IN 7031/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Franz-Josef Steiner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176795
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 24.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 37,2 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.07.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 37,2 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 7031/21
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Franz-Josef Steiner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176795
- Schuldnerin -
|
hat d…
36s IN 7031/21
Terminsbestimmung
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Franz-Josef Steiner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 176795
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.08.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Anhörung der Gläubigerversammlung und des Insolvenzverwalters wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 InsO) und für den Fall der Einstellung zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
wird bestimmt auf
Freitag, 11.09.2026, 10:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 25.000,00 €.
Der Betrag kann wie folgt - unter Angabe des Insolvenzgerichts und des Geschäftszeichens - bezahlt werden:
Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Bankkonto:
Empfänger:
Kosteneinziehungsstelle der Justiz (KEJ)
Kreditinstitut:
Postbank Berlin
IBAN:
DE20 1001 0010 0000 3521 08
BIC:
PBNKDEFF
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 7031/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin AG Charlottenburg, HRB 176795
vertreten durch den Geschäftsführer Steiner Franz-Josef
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 29.07.2026 Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslag…
36s IN 7031/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spreeküche Verwertungsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin AG Charlottenburg, HRB 176795
vertreten durch den Geschäftsführer Steiner Franz-Josef
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 29.07.2026 Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 69.334,26 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 50 % für Unternehmensfortführung, mehrere Betriebsstätten, Sanierungsbemühungen, Arbeitgeberfunktion und Erhalt von Arbeitsplätzen und Abschläge von 10 % für die Vorarbeit des vorläufigen Verwalters beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.