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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die Unternehmensberatung und Durchführung von Seminaren 2. die Geschäftsführung und Beratung von derartigen Unternehmen, soweit letzteres nicht kraft Gesetzes besonders berechtigten Personen vorbehalten ist, 3. ferner die Unternehmensberatung und die Beteiligung an anderen Unternehmen 4. Beteiligung an Unternehmen aller Art, Verwaltung, Erwerb und Veräußerung dieser Beteiligungen, Auflage und Vertrieb von Fonds jeglicher Art, 5. Vertrieb von sonstigen Kapitalanlagen sowie Erbringung von Anlegerinformationsdiensten, Vermögensberatung und Vermögensverwaltung, 6. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, den Erwerb von Anteilscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, also soweit die Gesellschaft - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut i.S.d § 1 Abs. 1 b KWG -Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einem nach § 53 b Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.d § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbringt und nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalanlagegesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. 7. Gegenstand sind aber nicht Tätigkeiten (Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Springer AG Management Consultants ist am 26.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
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