Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sprungbrett Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 21355
EUID
DET2210V.HRB21355
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 17/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile
Adresse
Rizzastraße 49, 56068 Koblenz
Telefon
0261/92 189 610
E-Mail
Termine & Fristen
Allgemeines Veräußerungsverbot
05.03.2025 , 13:40 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.03.2025 , 10:36 Uhr
Eröffnung
30.04.2025 , 13:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2025
Berichtstermin
01.08.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH ist am 30.04.2025 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein allgemeines Veräußerungsverbot ab dem 05.03.2025 und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens ab dem 10.03.2025. Ursprünglich war Rechtsanwalt Antek Kutscheid zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, diese Bestellung wurde jedoch am 10.03.2025 wegen offener Unrichtigkeit berichtigt und durch die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile ersetzt. Dr. Peter Theile ist nun auch der bestellte Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.07.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 01.08.2025 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Koblenz statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 17/25 : Über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 21355), vertr. d.: Torsten Uhlig, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2025 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Pet…
21 IN 17/25 : Über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 21355), vertr. d.: Torsten Uhlig, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2025 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Theile, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/92 189 610, Fax: 0261/92 189 611, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.07.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 01.08.2025, 10:30 Uhr, Saal 114, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 30.04.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 21355), vertr. d.: Torsten Uhlig, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 10.03.2025 über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverw…
21 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 21355), vertr. d.: Torsten Uhlig, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 10.03.2025 über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hinsichtlich des darin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmten Rechtsanwalts Antek Kutscheid, Koblenz, wegen offenbarer Unrichtigkeit - von Amts wegen - gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO - wie folgt - berichtigt:
Die irrtümlich fehlerhafte Anordnung: "Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Antek Kutscheid, c/0 Theile Rechtsanwälte, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz, Tel: 0261-92 18 96 10, Fax: 0261-92 18 96 11,
wird ersatzlos gestrichen
und ersetzt durch:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz,
Tel: 0261-92 18 96 10, Fax: 0261-92 18 96 11.
Amtsgericht Koblenz, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 21355), vertr. d.: Torsten Uhlig, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), wird heute, am 10.03.2025 um 10:36 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmass…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 21355), vertr. d.: Torsten Uhlig, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), wird heute, am 10.03.2025 um 10:36 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Antek Kutscheid, c/o Theile rechtsanwälte, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-92189610, Fax: 0261-92189611 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 10.03.2025,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 17/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 21355), vertreten durch: Torsten Uhlig, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), wird heute, am 05.03.2025 um 13:40 Uhr mit sofo…
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten (AG Koblenz, HRB 21355), vertreten durch: Torsten Uhlig, Rheinstraße 32, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), wird heute, am 05.03.2025 um 13:40 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 05.03.2025
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 17/25
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.