Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
squirrel Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Pinneberg HRB 16110
EUID
DEX1321R.HRB16110
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 78/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennie Best
Rolle
Sonderinsolvenzverwalterin
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon
040 432080-0
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
03.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der squirrel Verwaltungs-GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Pinneberg. Im Verfahren war zunächst Rechtsanwalt Oliver Dankert als Insolvenzverwalter tätig. Mit Beschluss vom 08.07.2026 wurde Rechtsanwältin Jennie Best zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Oliver Dankert angemeldeten Forderung im Verfahren über das Vermögen der squirrel GmbH & Co. KG, wobei sie in diesem Bereich allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters innehat. Zudem ist eine nachträgliche Anmeldung gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 24.08.2026 möglich. Der Prüfungsstichtag für die Prüfung dieser Forderungen im schriftlichen Verfahren ist der 03.09.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Gegen die Bestellung der Sonderinsolvenzverwalterin kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 78/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
squirrel Verwaltungs-GmbH, Pferdekoppel 69, 22880 Wedel, vertreten durch die Geschäftsführer Björn Jeske und Florian Voigt
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 16110 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marcel Kleiß,…
71 IN 78/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
squirrel Verwaltungs-GmbH, Pferdekoppel 69, 22880 Wedel, vertreten durch die Geschäftsführer Björn Jeske und Florian Voigt
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 16110 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marcel Kleiß, Ebertpassage 4, 25421 Pinneberg, Gz.: 501/MKE
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1. Die Prüfung der bis 24.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 78/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
squirrel Verwaltungs-GmbH, Pferdekoppel 69, 22880 Wedel, vertreten durch die Geschäftsführer Björn Jeske und Florian Voigt
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 16110 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marcel Kleiß,…
71 IN 78/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
squirrel Verwaltungs-GmbH, Pferdekoppel 69, 22880 Wedel, vertreten durch die Geschäftsführer Björn Jeske und Florian Voigt
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 16110 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marcel Kleiß, Ebertpassage 4, 25421 Pinneberg, Gz.: 501/MKE
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1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Jennie Best
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon: 040 432080-0
Telefax: 040 432080-400
2. Ihr Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Oliver Dankert als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. squirrel GmbH & Co. KG unter lfd. Nr. 2 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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