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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Paderborn hat am 05.08.2026 um 14:36 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SR Fertigungstechnik GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 5989, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin SR Beteiligungs GmbH (HRB 9923) vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt bestellt worden. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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