Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SSC Wind GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Stockenkamp 15 a, 27793 Wildeshausen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 5709
EUID
DEP3210.HRB5709
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 43/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag Festsetzung Vergütung
09.01.2025
Antrag Festsetzung Vergütung
10.05.2025
Beschluss
12.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sämtliche Montage- und Servicearbeiten im Bereich der Blechbearbeitung, Oberflächenbearbeitung und -veredelung und im Maschinenbau, insbesondere die Montage- und Servicearbeiten im Zusammenhang mit dem Aufstellen und der Wartung von Windkraftanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SSC Wind GmbH ist anhängig. Im Rahmen des laufenden Verfahrens sind die Vergütungen und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder festgesetzt worden. Das Gläubigerausschussmitglied Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst, vertreten durch Inge Meyer-Nicolaus, hat mit Schriftsatz vom 09.01.2025 die Festsetzung beantragt. Der Berechnung liegt ein Stundensatz von 150,00 EUR zugrunde. Das Gläubigerausschussmitglied Helmut Rang hat mit Schriftsatz vom 10.05.2025 die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei ein Stundensatz von 90,00 EUR zugrunde gelegt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Delmenhorst vom 12.05.2026 kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Die Notfrist zur Einlegung beträgt zwei Wochen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SSC Wind GmbH, Stockenkamp 15a, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 5709), vertr. d.: 1. Hinrich Eden, Am Strübberhoek 3, 48366 Laer, (Geschäftsführer), 2. Anne Higgen-Eden, Brookweg 13, 27798 Hude (Oldenburg), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslag…
12 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SSC Wind GmbH, Stockenkamp 15a, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 5709), vertr. d.: 1. Hinrich Eden, Am Strübberhoek 3, 48366 Laer, (Geschäftsführer), 2. Anne Higgen-Eden, Brookweg 13, 27798 Hude (Oldenburg), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst, v. d. Frau Inge Meyer-Nicolaus festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst, v. d. Frau Inge Meyer-Nicolaus die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SSC Wind GmbH, Stockenkamp 15a, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 5709), vertr. d.: 1. Hinrich Eden, Am Strübberhoek 3, 48366 Laer, (Geschäftsführer), 2. Anne Higgen-Eden, Brookweg 13, 27798 Hude (Oldenburg), (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Glä…
12 IN 43/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SSC Wind GmbH, Stockenkamp 15a, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 5709), vertr. d.: 1. Hinrich Eden, Am Strübberhoek 3, 48366 Laer, (Geschäftsführer), 2. Anne Higgen-Eden, Brookweg 13, 27798 Hude (Oldenburg), (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Helmut Rang festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.05.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Helmut Rang die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 90,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 12.05.2026
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