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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Darmstadt hat am 06.08.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SSP GmbH in Raunheim gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nora Wagner bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen, und sie wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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