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Insolvenzprofil
ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 8327
EUID
DEM1114.HRA8327
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 41/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
23.06.2026
Prüfungstermin Stichtag
14.07.2026
Widerspruchsfrist Ende
05.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat beschlossen, Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Verfahren zuzulassen. Diese Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.06.2026 bei der Sachwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang der Forderung hinzuweisen und die zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Prüfung der noch anzumeldenden sowie der nach Ablauf der Frist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 14.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt, wobei die Berechnungsgrundlage auf dem Wert des verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung basiert.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt, wobei die Berechnungsgrundlage auf dem Wert des verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung basiert. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen sind zur Anmeldung aufgefordert worden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 14.07.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen angemeldete Forderungen erhoben werden können. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRA 8327), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Ins…
8 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRA 8327), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 23.06.2026 bei der Sachwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 8327),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolven…
Geschäftsnummer: 8 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 8327),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Auslagen Haftpflichtversicherung
6. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Die Tätigkeit der vorläufigen Sachwalterin, wird gem. § 12a InsVV gesondert vergütet.
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung der Sachwalterin nicht überschreiten.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist entsprechend § 12 Abs. 1 InsVV der Wert des verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung, vorliegend 13.180.155,86 EURO.
Die der vorläufigen Sachwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Sachwalter. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Sachwalterin vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Für die von der vorläufigen Sachwalterin konkret verrichteten Tätigkeiten, insbesondere
- Unternehmensfortführung mit mehreren Betriebsstätten
- begleitenden Bemühungen zur übertragenden Sanierung
- Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten
- Auslandsberührung
- hoher Zahl von Mitarbeitern des fortgeführten Unternehmens
- Übernahme des Zahlungsverkehrs
- Überwachung der Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter
sind vorliegend Zuschläge in Höhe von insgesamt 55 % als angemessen festzusetzen.
In entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 3 InsVV wird die Auslagenpauschale gewählt, unter Berücksichtigung der Deckelung nach § 12 Abs. 3 InsVV (der monatliche Höchstsatz wird für den (vorläufigen) Sachwalter auf 175,00 € halbiert).
Die Dauer der vorläufigen Eigenverwaltung beläuft sich vorliegend auf zwei Monate. Ausweislich des anliegenden Berechnungsblattes ergibt sich somit ein Auslagenbetrag von 350,00 € zzgl. der besonderen Auslagen für die notwendige Haftpflichtversicherung.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Auf den Akteninhalt, insbesondere den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRA 8327), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absa…
8 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ST Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals: Salmet GmbH & Co. KG) (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRA 8327), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 05.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.08.2026
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