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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) Der Betrieb von Krankenhäusern sowie angeschlossener Einrichtungen und Nebenbetriebe, insbesondere der Betrieb des St. Josefs Krankenhauses, b) der Betrieb von sonstigen ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Betreuung und Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen, c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Volks- und Berufsbildung, insbesondere von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zur Betreuung und Pflege kranker und hilfsbedürftigter Menschen (§ 58 Nr. 1 AO).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Josefs Krankenhaus Hilden GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Im August 2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 22.09.2025 festgelegt wurde. Im Mai 2026 folgte eine weitere Anordnung zur Prüfung noch nicht geprüfter Forderungen mit einem Prüfungsstichtag zum 10.06.2026. Parallel dazu ist ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan sowie ggf. zur gerichtlichen Bestätigung für den 16.06.2026 angesetzt. Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen des Plans im Termin möglich sind und eine sofortige Beschwerde nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die gesetzlichen Vertreter des Schuldners sind die Geschäftsführer Kai Siekkötter und Wolfram Bannenberg.
Originalbekanntmachung
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