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Das Restschuldbefreiungsverfahren der Gundl Stachetzki ist mit rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung abgeschlossen. Die Schuldnerin, geboren am 25.10.1964 und wohnhaft in Schwarmstedt, betrieb die Apotheke Mönkeberg als Einzelkauffrau. Das Amtsgericht Walsrode hat die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 S. 3 InsO mit Ablauf der Abtretungsfrist am 09.12.2025 als erteilt angesehen. Betroffen sind alle Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.12.2022 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Im Vorfeld wurde durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 10.12.2025 die Vergütung des Treuhänders festgesetzt. Als vergütungsrechtliche Berechnungsmasse wurden 11.886,80 EUR zugrunde gelegt, zuzüglich der festgesetzten Auslagen und der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 14 InsVV a.F. sowie § 7 InsVV. Gegen die Entscheidung zur Vergütungsfestsetzung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung · Restschuldbefreiung erteilt
Originalbekanntmachung
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