Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stader Metall GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRA 6666
EUID
DEM1710.HRA6666
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 201/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
19.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stader Metall GmbH & Co. KG ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Wetzlar unter dem Aktenzeichen 3 IN 201/15 geführt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 201/15 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stader Metall GmbH & Co. KG, Siegmund-Hiepe Straße 2-4, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRA 6666), vertr. d.: 1. Stader Metall Verwaltungs GmbH, Siegmund-Hiepe Straße 2-4, 35578 Wetzlar, vertr. d.: 1.1. Stefan Schneider, Herzbergstraße 12a, 61273 Wehrheim, (Geschäf…
3 IN 201/15 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stader Metall GmbH & Co. KG, Siegmund-Hiepe Straße 2-4, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRA 6666), vertr. d.: 1. Stader Metall Verwaltungs GmbH, Siegmund-Hiepe Straße 2-4, 35578 Wetzlar, vertr. d.: 1.1. Stefan Schneider, Herzbergstraße 12a, 61273 Wehrheim, (Geschäftsführer), ist das Verfahren aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 19.06.2026
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