Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CHEN Haustechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Borsigstraße 7 a, 65205 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 27049
EUID
DEM1906.HRB27049
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 419/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
25.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Montagearbeiten im Heizungs- und Sanitärbereich sowie der Handel mit Produkten dieser Branche.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHEN Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 419/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHEN Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Kiliansring 10, 65343 Eltville (AG Wiesbaden , HRB 27049), ist am 25.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolve…
10 IN 419/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHEN Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Kiliansring 10, 65343 Eltville (AG Wiesbaden , HRB 27049), ist am 25.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 25.06.2026
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