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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Städtebahn Sachsen GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; gegen keine erhobenen Widersprüche gelten sie als festgestellt.
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