Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stahlbau Behrens GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Langen Berg 1, 39345 Vahldorf
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 20865
EUID
DEW1215.HRA20865
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 277/26 (351)
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
Eröffnung
01.09.2026 , 08:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.10.2026
Berichtstermin
11.11.2026
Prüfungstermin
11.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stahlbau Behrens GmbH & Co. KG ist heute um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragstellerin sind jegliche Verfügungen über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Stahlbau Behrens GmbH & Co. KG ist am 01.09.2026 um 08:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war bereits im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet und Rechtsanwalt Heiko Schaefer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Antragstel…
Über das Vermögen der Stahlbau Behrens GmbH & Co. KG ist am 01.09.2026 um 08:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war bereits im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet und Rechtsanwalt Heiko Schaefer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Antragstellerin sind Verfügungen über Bankkonten untersagt. Als Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 12.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Der Stichtag für Widersprüche und Anträge entspricht dem Berichts- und Prüfungstermin am 11.11.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az. 340 IN 277/26 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stahlbau Behrens GmbH & Co. KG, OT Vahldorf, Am Langen Berg 1, 39345 Niedere Börde (AG Stendal, HRA 20865), vertr. d.: 1. Behrens Verwaltungs GmbH, OT Vahldorf, Am Langen Berg 1, 39345 Niedere Börde, (persönlich haftende Gesellschafterin), …
Az. 340 IN 277/26 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stahlbau Behrens GmbH & Co. KG, OT Vahldorf, Am Langen Berg 1, 39345 Niedere Börde (AG Stendal, HRA 20865), vertr. d.: 1. Behrens Verwaltungs GmbH, OT Vahldorf, Am Langen Berg 1, 39345 Niedere Börde, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Sehn, (Geschäftsführer), ist heute um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heiko Schaefer, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Winckelmannstr. 24, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/50969990, Fax: 0391/509699929, E-Mail: magdeburg@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden.- Amtsgericht Magdeburg, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Stahlbau Behrens GmbH & Co. KG, OT Vahldorf, Am Langen Berg 1, 39345 Niedere Börde (AG Stendal, HRA 20865), vertr. d.: 1. Behrens Verwaltungs GmbH, OT Vahldorf, Am Langen Berg 1, 39345 Niedere Börde, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Sehn, Baue…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Stahlbau Behrens GmbH & Co. KG, OT Vahldorf, Am Langen Berg 1, 39345 Niedere Börde (AG Stendal, HRA 20865), vertr. d.: 1. Behrens Verwaltungs GmbH, OT Vahldorf, Am Langen Berg 1, 39345 Niedere Börde, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Sehn, Bauernstr. 5, 39326 Niedere Börde, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 08:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Heiko Schaefer, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Winckelmannstr. 24, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/50969990, Fax: 0391/509699929, E-Mail: magdeburg@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.10.2026 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand (insbesondere der Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Vahldorf, Blatt 334, lfd. Nr. 2 im Bestandsverzeichnis), einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 01.09.2026 - (340 IN 277/26 (351))
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