Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 16023
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Insolvenzprofil
Stakelbeck, Renate
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Almestraße 4-8, 33649 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRA 16023
EUID
DER2101.HRA16023
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 822/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
07.01.2025
Eröffnung
07.01.2025 , 13:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.03.2025
Berichtstermin
26.03.2025
Einstellung
18.02.2026 , 08:34 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Renate Stakelbeck ist am 07.01.2025 eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag wurde die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt und Rechtsanwalt Andreas Pantlen zum Treuhänder bestellt. Die Abtretungsfrist beträgt drei Jahre ab Eröffnung. Am 26.02.2025 und am 10.11.2025 ging jeweils eine Anzeige des Insolvenzverwalters über die Masseunzulänglichkeit bei Gericht ein. Das Verfahren ist heute, am 18.02.2026, um 8:34 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO).
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Renate Stakelbeck ist am 07.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Pantlen ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.03.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin entspricht …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Renate Stakelbeck ist am 07.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Pantlen ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.03.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin entspricht dem Stichtag am 26.03.2025. Mit Beschluss vom 07.01.2025 ist die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung festgestellt worden, woraufhin Rechtsanwalt Andreas Pantlen zum Treuhänder bestellt ist. Die Abtretungsfrist beträgt drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Am 13.11.2025 und am 18.02.2026 sind Anzeigen über Masseunzulänglichkeit eingegangen bzw. bekannt gegeben worden. Das Verfahren ist am 18.02.2026 nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Sta…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Stakelbeck e. Kfr.
wird heute, am 18.02.2026, um 8:34 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 eingesehen werden.
43 IN 822/24
Amtsgericht Bielefeld, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Stakelbeck e. Kfr.
wurde mit Beschluss vom 07.01.2025 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Niederwall 51, 33602 Bielefeld, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.01.2025 begonnen und beträgt 3 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 822/24
Amtsgericht Bielefeld, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Stakelbeck e. Kfr.
ist am 10.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 822/24
Amtsgericht Bielefeld, 13.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Stakelbeck e. Kfr.
ist am 26.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 822/24
Amtsgericht Bielefeld, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Stakelbeck e. Kfr.
ist …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Stakelbeck e. Kfr.
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 822/24
Amtsgericht Bielefeld, 07.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
Über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Stakelbeck e. Kfr.
wird we…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 822/24
Über das Vermögen
der Frau Renate Stakelbeck, geboren am 10.04.1952, Kupferheide 31a, 33649 Bielefeld, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16023 eingetragenen Firma IHD Import, Handel, Dienstleistungen Renate Stakelbeck e. Kfr.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.01.2025, um 13:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Niederwall 51, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Streuerstrafstat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 822/24
Bielefeld, 07.01.2025
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