Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 44291
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
White Box Garten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 44291
EUID
DER2101.HRB44291
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 71/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Stanitzke
Adresse
Möserstraße 33, 49074 Osnabrück
Termine & Fristen
Antragseingang
28.01.2025
Eröffnung
17.04.2025 , 11:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.06.2025
Prüfungstermin
08.07.2025
Prüfungsstichtag schriftliches Verfahren
10.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Garten- und Landschaftsbau sowie der Handel mit und Aufbau von Gartenhäusern sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alles zu tun, was dem Gesellschaftszweck zu dienen und diesen zu fördern geeignet ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der White Box Garten GmbH ist beim Amtsgericht Bielefeld anhängig. Die Forderungen der Gläubiger sind bereits angemeldet worden. Das Gericht hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld nieder.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der White Box Garten GmbH ist am 17.04.2025 um 11:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 28.01.2025 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Stanitzke ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der White Box Garten GmbH ist am 17.04.2025 um 11:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 28.01.2025 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Stanitzke ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 17.06.2025. Ein Berichtstermin ist gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO nicht angesetzt. Der Prüfungstermin, der zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, findet am 08.07.2025 statt. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Person des Insolvenzverwalters einreichen. Für nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet; der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 10.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 71/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44291 eingetragenen White Box Garten GmbH, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leo Pauls, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 71/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44291 eingetragenen White Box Garten GmbH, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leo Pauls, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld
vertreten durch
Rechtsanwälte Brinkschröder, Braksiek und Rochel, Nikolaiort 5 a, 49074 Osnabrück,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
43 IN 71/25
Amtsgericht Bielefeld, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 71/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44291 eingetragenen White Box Garten GmbH, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leo Pauls, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld
Geschäftszweig: Garten- u…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 71/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44291 eingetragenen White Box Garten GmbH, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leo Pauls, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau sowie der Handel mit und Aufbau von Gartenhäusern
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.04.2025, um 11:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.07.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen zur Person des Insolvenzverwalters .
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 71/25
Bielefeld, 17.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.