Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Star Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 14915
EUID
DEG1103.HRB14915
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 33/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Oliver Sietz
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
17.01.2024 , 07:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.02.2024
Berichtstermin
27.03.2024
Prüfungstermin
16.09.2025
Prüfungstermin
24.12.2025
Schlusstermin
16.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH ist am 17.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Sietz. Die Forderungsanmeldung war bis zum 23.02.2024 beim Insolvenzverwalter vorzunehmen, wobei der Berichts- und Prüfungsstichtag der 27.03.2024 war. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; hierfür wurde ein Prüfungsstichtag auf den 24.12.2025 festgelegt. Ein weiterer Prüfungsstichtag für nachträgliche Forderungen wurde auf den 16.09.2025 bestimmt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 194.476,98 Euro, wobei der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Masse 0,00 Euro beträgt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis zum Schlusstermin am 16.03.2026 schriftlich vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14915 CB), Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Sietz - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14915 CB), Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Sietz - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 3 Zustellungen á 3,50 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 45.452,56 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 27. Januar 2026
Az.: 63 IN 33/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14915 CB), Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14915 CB), Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 16.03.2026 schriftlich: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 16.03.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 194.476,98 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 0,00 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 27. Januar 2026
Az.: 63 IN 33/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14915 CB), Geschäftszweig: Hochbau, Sanitärvorinstall., Abriss- u. Pflasterarb. etc., Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Kolkwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Arshanowski wu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14915 CB), Geschäftszweig: Hochbau, Sanitärvorinstall., Abriss- u. Pflasterarb. etc., Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Kolkwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Arshanowski wurde am 17.01.2024, um 07:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 27. März 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 17.01.2024
Az.: 63 IN 33/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14915 CB), Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalte…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14915 CB), Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 16.09.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 11. Juli 2025
Az.: 63 IN 33/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH, Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 24. Dezember 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter e…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Star Bau GmbH, Dissenchener Str. 59, 03042 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 24. Dezember 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 24. November 2025, Az.: 63 IN 33/23
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