Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STARBU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Siegener Straße 32, 57223 Kreuztal
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 11647
EUID
DER2909.HRB11647
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 248/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peer Jung
Adresse
Sophienstraße 1, 51149 Köln
Telefon
0221-78 944 310
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.12.2025 , 14:13 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 08:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.07.2026
Berichtstermin
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Bearbeitung von Stahl und anderen Metallen, insbesondere Autogenzuschnitte, Laserzuschnitte und der Einsatz von Scherentechnik bei Metallzuschnitten sowie alle verwandten Geschäftszwecke.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARBU GmbH ist am 01.06.2026 um 08:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 28.11.2025 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 11.12.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Peer Jung zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 31.07.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 31.08.2026, an dem auch Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten eingereicht werden können. Die Unterlagen liegen ab dem 10.08.2026 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 248/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11647 eingetragenen STARBU GmbH, Siegener Straße 32, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arnold, Baumschulenweg 44, 57076 Siegen
Geschäftszweig: Die Bearbe…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 248/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11647 eingetragenen STARBU GmbH, Siegener Straße 32, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arnold, Baumschulenweg 44, 57076 Siegen
Geschäftszweig: Die Bearbeitung von Stahl und anderen Metallen, insbesondere Autogenzuschnitte, Laserzuschnitte und der Einsatz von Scherentechnik bei Metallzuschnitten sowie alle verwandten Geschäftszwecke.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 08:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln, Telefon: 0221-78 944 310, Fax: 0221-78 944 3120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 31.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
"Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, erforderliche Rechtsstreite auch mit hohem Streitwert nach eigenem Ermessen anhängig zu machen, sich dagegen zu verteidigen, oder zur Beilegung oder Vermeidung einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, ohne dass es hierzu im Einzelnen einer eigenständigen Beschlussfassung der Gläubigerversammlung bedarf."
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 248/25
Siegen, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 248/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11647 eingetragenen STARBU GmbH, Siegener Straße 32, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arnold, Baumschulenweg 44, 570…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 248/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11647 eingetragenen STARBU GmbH, Siegener Straße 32, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Arnold, Baumschulenweg 44, 57076 Siegen
Geschäftszweig: Die Bearbeitung von Stahl und anderen Metallen, insbesondere Autogenzuschnitte, Laserzuschnitte und der Einsatz von Scherentechnik bei Metallzuschnitten sowie alle verwandten Geschäftszwecke.
ist am 11.12.2025, um 14:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 248/25
Amtsgericht Siegen, 11.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.